Neue Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen
08-11-2011
Neue Vergütungssätze ab 1. Januar 2012
Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen sinkt zum 1. Januar 2012 um 15 Prozent. Der Vergütungssatz für Aufdachanlagen bis 30 kWp beträgt dann 24,43 ct/kWh.
Keine Kürzung der Einspeisevergütung
05-07-2011
Nun doch keine Kürzung der Einspeisevergütung zum 1. Juli
In der Solarbranche galt der 1. Juli in den letzten Monaten als ein geradezu magisches Datum – schließlich sollte dann die Einspeisevergütung für Solarstrom weiter gekürzt werden. Um wieviel, das hatte die Bundesregierung bis zuletzt offen gelassen. Abhängig vom Zubau im ersten Halbjahr 2011 musste man mit einer Förderkürzung zwischen 3 und 15 Prozent rechnen. Unternehmerische Planbarkeit ist bei solchem politischen Gebaren kaum realistisch möglich und in der Branche kam jeder Blick ins zweite Halbjahr 2011 dem Blick in die Kristallkugel gleich.
Doch nun ist alles völlig anders gekommen: Laut aktueller Information der Bundesregierung fällt die Kürzung der Einspeisevergütung zum 1. Juli aus. Grund dafür ist, dass in den Monaten März bis Mai lediglich Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 700 Megawatt in Betrieb gegangen sind. Auf das ganze Jahr hochgerechnet ergibt sich daraus ein Zubau von rund 2.800 Megawatt und dieser Wert liegt deutlich unter dem Schwellenwert von 3.500 Megawatt, den die Regierung als Mindestzubau für eine Förderkürzung angesetzt hatte.
Die deutsche Solarbranche kann also auch über den 1. Juli hinaus mit den bekannten Vergütungssätzen rechnen und die gleich bleibende Förderung wird manchen dazu bewegen, die Investitionen für die zweite Jahreshälfte neu zu überdenken. Dem deutschen Photovoltaikmarkt könnte die neue Situation also einen Schub verschaffen. Das ist positiv, doch mindestens genauso gut und wichtig wäre es für die deutsche Solarwirtschaft, in Zukunft von Seiten der Politik mehr eindeutige Informationen für mehr Planbarkeit an die Hand zu bekommen. (gut)
(Quelle: antaris-solar)
NER auf der Klima vor Ort Messe Tübingen 02/03 Juli
27-06-2011
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Bundesnetzagentur veröffentlicht aktuelle Zahlen
17-06-2011
Im Zeitraum März bis Mai 2011 sind Photovoltaik(PV)-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt etwa 700 Megawatt in Betrieb genommen worden. Hochgerechnet auf zwölf Monate entspricht dies einem jährlichen Zubauwert von ca. 2.800 Megawatt. Diese Hochrechnung sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, um die Degressionssätze der Vergütung des eingespeisten EEG-Stroms zu bestimmen.
"Mit den jetzt veröffentlichten Daten verschaffen wir allen Marktakteuren schnellstmöglich Klarheit, von welchen Vergütungssätzen für neue Solaranlagen sie zum 1. Juli 2011 ausgehen können. Die Vergütungssätze für Anlagen, die ab dem 1. Juli in Betrieb gehen, werden nicht sinken. Dies ergibt sich aus dem hochgerechneten Zubauwert von ca. 2.800 Megawatt", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Das EEG sieht ab dem 1. Juli 2011 nur dann eine Senkung der Vergütungssätze um drei oder mehr Prozent für neu installierte Solaranlagen vor, wenn der Zubau festgelegte Schwellenwerte überschreitet. Dafür müsste aber der Zubau von März bis Mai 2011 bei über 875 Megawatt beziehungsweise auf zwölf Monate hochgerechnet bei über 3.500 Megawatt liegen.
In den ersten fünf Monaten dieses Jahres betrug die installierte Leistung neuer PV-Anlagen etwa 1.000 Megawatt, im Jahr 2010 lag der Vergleichswert für die ersten fünf Monate bei über 1.700 Megawatt. Im Jahr 2010 verzeichnete die Bundesnetzagentur mit ca. 7.400 Megawatt einen wahren Zubauboom (Zubauwert 2009: ca. 3.800 Megawatt). Insgesamt sind in Deutschland jetzt PV-Anlagen mit einer Kapazität von über 18.000 Megawatt installiert.
Nach einer Änderung des EEG im Frühjahr dieses Jahres ist es Aufgabe der Bundesnetzagentur, unterjährig zu ermitteln, in welcher Höhe die Vergütungssätze zum 1. Juli für Dachanlagen bzw. zum 1. September für sonstige PV-Anlagen sinken. Für PV-Anlagen, die 2011 in Betrieb genommen werden, erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Photovoltaikstrom, je nach Standort und Größe der Anlage, bislang einen Betrag zwischen 21,11 Cent und 28,74 Cent.
Die Betreiber von PV-Anlagen sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung ihrer Anlagen zu melden. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite monatsgenau die vorläufige Einzeldaten (zzt. bis einschließlich April 2011). Die endgültigen Ergebnisse werden Ende Juni im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Bundesanzeiger veröffentlicht.
(Quelle: Bundesnetzagentur, 16.06.2011)
Elektroniker – Energie- und Gebäudetechnik m/w gesucht
09-05-2011
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