Staatliche Förderung
PV-Anlagen werden vom deutschen Staat per Gesetz gefördert. Das EEG, Erneuerbare-Energie-Gesetz, garantiert dem Investor bzw. Eigentümer einer Solarstrom-Anlage eine gleichleibende Vergütung des produzierten Stromes auf die Dauer von 20 Jahren zuzüglich der Restlaufzeit im Jahr der Errichtung der Anlage.
Folgende Vergütungssätze in ct/kWh für Einspeisung ins öffentliche Netz sind ab 01.01.2011 vorgesehen:

Tab.01: Vergütungssatze ab 01. Januar 2011
Als Solarstrom-Produzent erhalten Sie für die Einspeisung Ihres Solarstromes in das öffentliche Netz vom Netzbetreiber je Kilowattstunde (kWh) eine Vergütung von 28,74 ct (bzw. gem. Tabelle Tab. 01). Diese Vergütung liegt immer noch höher als der Preis, den Sie für Ihren Stromverbrauch bezahlen müssen.
Seit 2009 ist es auch möglich den selbst produzierten Solarstrom zum Eigenverbrauch zu nutzen. Für Anlagen die ab Januar 2011 in Betrieb gehen und nicht größer als 500kWp sind gelten die in Tab. 02 genannten Vergütungssätze.(Tabelle wird momentan aktualisiert)
Bei Eigennutzung Ihres selbst produzierten Solarstromes reduziert sich Ihre Stromverbrauchsrechnung um den Anteil des tatsächlich genutzten Solarstromes, zusätzlich zahlt Ihnen der Energieversorger bspw. 16,74ct/kWh (bzw. gem. Tab. 02) für jede selbst genutzte kWh. Der restliche, überschüssige Strom wird ganz normal ins öffentliche Netz mit den entsprechenden Vergütungssätzen eingespeist. Zusammen entspricht diese Regelung zur Zeit der staatlichen garantierten Vergütung für direkt eingespeisten Strom. In späteren Jahren wird die Eigenverbauchsregel bedeutsamer, da bei steigenden Strompreisen der Eigenverbrauch kostengünstiger wird.

Tab.02: Vergütungssätze für Eigennutzung Solarstrom ab 01. Januar 2011
Sehen Sie hierzu zwei Mitteilungen des BMU:
Nr. 028/10 Berlin, 03.03.2010
Kabinett stimmt neuer Vergütung für Solarstrom zu
Röttgen: Dynamischer Ausbau der Solarenergie sichergestellt
Nr.104/10 Berlin, 06.07.2010
Röttgen begrüßt Vermittlungsergebnis zur Solarförderung
Signal für Investoren, Unternehmer und Verbraucher

